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Leistungen der Altenpflege

Grundpflege

Die Grundpflege umfasst alle wiederkehrenden Pflegemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person nötig sind. Sie umfasst neben der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität auch vorbeugende Maßnahmen und die Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation.

Der Unterstützungsgrad sollte immer nur so weit gehen, wie er nötig ist, um die Alltagsfähigkeiten des Pflegebedürftigen solange wie möglich zu erhalten.

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, an weiterführenden Schulungen und Kursen teilzunehmen, damit sie in der Lage sind, die notwendigen Unterstützungshilfen ordnungsgemäß anzuwenden.

Kostenträger für die Grundpflege ist bei einem Pflegegrad die Pflegeversicherung. Liegt kein Pflegegrad vor und die Grundpflege wurde im Zuge der Häuslichen Krankenpflege verordnet, übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Körperpflege:

Ernährung:

Mobilität:

Prophylaxemaßnahmen:

 

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet werden. Sie dürfen in der häuslichen Krankenpflege und vollstationären Pflegeeinrichtungen nur von Pflegefachkräften durchgeführt und dokumentiert werden. Dazu gehören examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger, examinierte Altenpfleger sowie examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.

Die Behandlungspflege ist ein wesentlicher Teil der Arbeit in der Altenpflege und ein wichtiger Versorgungbereich, wenn es darum geht, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen. Kostenträger der Behandlungspflege ist die Krankenkasse (Verordnungen werden z.B. vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse abgerechnet).

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören:

 

Die hauswirtschaftliche Versorgung

Die tagtäglich im Haushalt anfallenden Aufgaben, sind für einen pflegebedürftigen Menschen oft kaum zu bewältigen. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist Bestandteil der Altenpflege und wird von der Pflegekasse bezahlt.

Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung in der Altenpflege gehören: